Bayern verhängt Hauspflicht für Katzen

Auf Rügen hat sich erstmals seit Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland ein Säugetier mit dem gefährlichen H5N1-Virus infiziert. Der Tot der Katze sorgt vor allem bei Haustierhaltern für Aufregung. In Bayern und Baden-Württemberg verschärften die Regierungen daher ihre Vorsorgemaßnahmen. Tierärzte warnen vor einen gestiegenen Vogelgrippe-Gefahr für den Menschen.
Der mit dem gefährlichen Virus infizierte Kater lebte auf einem Bauernhof bei Schaprode im Westen Rügens in der Nähe der Wittower Fähre. Dort waren die meisten der verendeten Vögel gefunden worden. Möglicherweise hat der Kater auf seinen Beutezügen ein infiziertes Tier gefressen. Landesagrarminister Till Backhaus (SPD) erklärte in Schwerin, das infizierte Tier sei kein "Schmusekater" gewesen. Dennoch sei nur zu vermuten, dass es tote oder kranke Vögel gefressen hat. Ob es sich um den aggressiven Asia-Stamm handelt, an dem in Asien auch Menschen erkrankten und starben, wird noch untersucht.
Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei der toten Katze haben Bayern und Baden-Württemberg ihre Schutzmaßnahmen bereits verstärkt. In den von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten wurde einen Leinenzwang für Hunde und eine Hauspflicht für Katzen angeordnet. Dies gelte innerhalb der Drei-Kilometer-Sperrzone.
Innerhalb des Zehn-Kilometer-Beobachtungsbereichs werden diese Maßnahmen empfohlen, wie die zuständigen Ministerien in München und Stuttgart mitteilten. Auf die Maßnahmen hätten sich die zuständigen Minister Peter Hauk und Minister Werner Schnappauf verständigt, um den Gleichklang der Schutzmaßnahmen der beiden süddeutschen Länder fortzuführen.
Eine Ansteckungsgefahr des Menschen bei Katzen und Hunden sei nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gegeben. Es sollten die üblichen Hygienemaßnahmen im Umgang mit den Tieren und insbesondere mit deren Ausscheidungen eingehalten werden. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten der Tiere bitten die Ministerien umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Nach wie vor gelte, dass von unseren heimischen Singvögeln keine Ansteckungsgefahr ausgehe.
Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium rief Haustierhalter in Vogelgrippe-Sperrbezirken zu besonderen Schutzmaßnahmen auf. "Katzen sollten in und um Schutzzonen zu Hause gelassen werden", sagte die Sprecherin des Bundesagrarministeriums, Ulrike Hinrichs, in Berlin. Enger Kontakt mit den Tieren sollte vermieden werden. "Wir werden im Krisenstab überlegen, was es über die Sofortmaßnahmen für Haustiere hinaus zu beachten gibt", sagte sie.

Schweden meldet als neunter EU-Staat Vogelgrippefälle

Unterdessen greift die Vogelgrippe weiter um sich: Die Tierseuche erreichte jüngst auch Bayern und damit das fünfte Bundesland. Vor Bayern war die Vogelgrippe in Baden-Württemberg, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen worden.
Der Chef des deutschen Tierärzte-Bundesverbandes, Hans-Joachim Götz, warnte vor einer eventuell gestiegenen Vogelgrippe-Gefahr für den Menschen. Der Tierärztepräsident sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch), jetzt müsse "sehr genau geprüft werden, ob künftig auch eine Übertragung von Katze auf Katze möglich ist oder sogar von Katze auf Mensch." Jetzt müsse man allerdings die Befunde abwarten. "Man muss dann die Gefahr neu bewerten."
Bei Wildvögeln in der Uckermark in Brandenburg und Konstanz am Bodensee wurde der hochansteckende H5N1/Asia-Stamm bestätigt. Derweil meldete Schweden als neunter Staat der Europäischen Union Vogelgrippefälle. Von den EU-Mitgliedsländern hatten nach Angaben der EU-Kommission zuvor Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, die Slowakei, Slowenien und Ungarn das Virus H5N1 bei Tieren entdeckt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betonte, der Erreger habe sich im Februar so rasch wie nie zuvor in weltweit 17 neue Länder verbreitet. Trotz hoher Ansteckungsgefahr unter Vögeln sei das Virus nach wie vor nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragbar.
Seit Dezember 2003 wurden laut WHO weltweit 173 Infektionen bei Menschen bekannt, 93 Patienten starben. Kein einziger Fall stehe in Zusammenhang mit dem Verzehr ausreichend gekochten Geflügels.

HANDELSBLATT, Mittwoch, 01. März 2006, 09:41 Uhr


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