Bayern verhängt Hauspflicht für Katzen
Auf Rügen hat sich erstmals seit Ausbruch der Vogelgrippe in
Deutschland ein Säugetier mit dem gefährlichen H5N1-Virus
infiziert. Der Tot der Katze sorgt vor allem bei Haustierhaltern
für Aufregung. In Bayern und Baden-Württemberg verschärften die
Regierungen daher ihre Vorsorgemaßnahmen. Tierärzte warnen vor
einen gestiegenen Vogelgrippe-Gefahr für den Menschen.
Der mit dem gefährlichen Virus infizierte Kater lebte
auf einem Bauernhof bei Schaprode im Westen Rügens in der Nähe
der Wittower Fähre. Dort waren die meisten der verendeten Vögel
gefunden worden. Möglicherweise hat der Kater auf seinen
Beutezügen ein infiziertes Tier gefressen. Landesagrarminister
Till Backhaus (SPD) erklärte in Schwerin, das infizierte Tier
sei kein "Schmusekater" gewesen. Dennoch sei nur zu vermuten,
dass es tote oder kranke Vögel gefressen hat. Ob es sich um den
aggressiven Asia-Stamm handelt, an dem in Asien auch Menschen
erkrankten und starben, wird noch untersucht.
Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei der toten Katze
haben Bayern und Baden-Württemberg ihre Schutzmaßnahmen bereits
verstärkt. In den von der Vogelgrippe betroffenen Gebieten wurde
einen Leinenzwang für Hunde und eine Hauspflicht für Katzen
angeordnet. Dies gelte innerhalb der Drei-Kilometer-Sperrzone.
Innerhalb des Zehn-Kilometer-Beobachtungsbereichs werden diese
Maßnahmen empfohlen, wie die zuständigen Ministerien in München
und Stuttgart mitteilten. Auf die Maßnahmen hätten sich die
zuständigen Minister Peter Hauk und Minister Werner Schnappauf
verständigt, um den Gleichklang der Schutzmaßnahmen der beiden
süddeutschen Länder fortzuführen.
Eine Ansteckungsgefahr des Menschen bei Katzen und Hunden sei
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gegeben. Es sollten
die üblichen Hygienemaßnahmen im Umgang mit den Tieren und
insbesondere mit deren Ausscheidungen eingehalten werden. Bei
gesundheitlichen Auffälligkeiten der Tiere bitten die
Ministerien umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Nach wie vor
gelte, dass von unseren heimischen Singvögeln keine
Ansteckungsgefahr ausgehe.
Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium rief Haustierhalter in
Vogelgrippe-Sperrbezirken zu besonderen Schutzmaßnahmen auf.
"Katzen sollten in und um Schutzzonen zu Hause gelassen werden",
sagte die Sprecherin des Bundesagrarministeriums, Ulrike
Hinrichs, in Berlin. Enger Kontakt mit den Tieren sollte
vermieden werden. "Wir werden im Krisenstab überlegen, was es
über die Sofortmaßnahmen für Haustiere hinaus zu beachten gibt",
sagte sie.
Schweden meldet als neunter EU-Staat Vogelgrippefälle
Unterdessen greift die Vogelgrippe weiter um sich: Die
Tierseuche erreichte jüngst auch Bayern und damit das fünfte
Bundesland. Vor Bayern war die Vogelgrippe in Baden-Württemberg,
Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
nachgewiesen worden.
Der Chef des deutschen Tierärzte-Bundesverbandes, Hans-Joachim
Götz, warnte vor einer eventuell gestiegenen Vogelgrippe-Gefahr
für den Menschen. Der Tierärztepräsident sagte der "Leipziger
Volkszeitung" (Mittwoch), jetzt müsse "sehr genau geprüft
werden, ob künftig auch eine Übertragung von Katze auf Katze
möglich ist oder sogar von Katze auf Mensch." Jetzt müsse man
allerdings die Befunde abwarten. "Man muss dann die Gefahr neu
bewerten."
Bei Wildvögeln in der Uckermark in Brandenburg und Konstanz am
Bodensee wurde der hochansteckende H5N1/Asia-Stamm bestätigt.
Derweil meldete Schweden als neunter Staat der Europäischen
Union Vogelgrippefälle. Von den EU-Mitgliedsländern hatten nach
Angaben der EU-Kommission zuvor Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Italien, Österreich, die Slowakei, Slowenien und
Ungarn das Virus H5N1 bei Tieren entdeckt. Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) betonte, der Erreger habe sich
im Februar so rasch wie nie zuvor in weltweit 17 neue Länder
verbreitet. Trotz hoher Ansteckungsgefahr unter Vögeln sei das
Virus nach wie vor nicht ohne weiteres auf den Menschen
übertragbar.
Seit Dezember 2003 wurden laut WHO weltweit 173 Infektionen bei
Menschen bekannt, 93 Patienten starben. Kein einziger Fall stehe
in Zusammenhang mit dem Verzehr ausreichend gekochten Geflügels.
HANDELSBLATT, Mittwoch, 01. März 2006, 09:41 Uhr