Hintergrund: Maßnahmen gegen die Vogelgrippe
Angesichts der wachsenden Gefahr durch die Vogelgrippe haben
sich Bund und Länder auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um
eine Einschleppung der Seuche zu verhindern.
Stallpflicht: Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) prüft
nach einer Experteneinschätzung Ende Januar, ob Federvieh im
März und April in Deutschland wieder in die Ställe muss.
Kontrollen: Der Zoll fragt bei der Einreise verstärkt nach der
Einfuhr von illegalem Geflügel und Geflügelprodukten. Kontrollen
an Flughäfen, in Seehäfen, auf Straßen und in der Bahn werden
verstärkt. Die Länder sollen sich gegenseitig unterstützen.
Informationen: Reisende werden verstärkt über Risiken
informiert. Türkische Vereine bekommen ebenfalls mehr
Informationen und sollen sie verteilen.
Importverbot: In der EU gilt bereits ein Einfuhrverbot für
Geflügel und Geflügelprodukte sowie andere Vögel, Federn und
unbehandelte Jagdtrophäen aus der Türkei und anderen betroffenen
Ländern. Darunter sind China, Russland und Thailand.
Meldepflicht: Seit 2003 besteht eine Meldepflicht für die
Bestände aller Geflügelhalter.
HANDELSBLATT, Donnerstag, 12. Januar 2006, 11:10 Uhr