Hintergrund: Maßnahmen gegen die Vogelgrippe

Angesichts der wachsenden Gefahr durch die Vogelgrippe haben sich Bund und Länder auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern.
Stallpflicht: Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) prüft nach einer Experteneinschätzung Ende Januar, ob Federvieh im März und April in Deutschland wieder in die Ställe muss.
Kontrollen: Der Zoll fragt bei der Einreise verstärkt nach der Einfuhr von illegalem Geflügel und Geflügelprodukten. Kontrollen an Flughäfen, in Seehäfen, auf Straßen und in der Bahn werden verstärkt. Die Länder sollen sich gegenseitig unterstützen.
Informationen: Reisende werden verstärkt über Risiken informiert. Türkische Vereine bekommen ebenfalls mehr Informationen und sollen sie verteilen.
Importverbot: In der EU gilt bereits ein Einfuhrverbot für Geflügel und Geflügelprodukte sowie andere Vögel, Federn und unbehandelte Jagdtrophäen aus der Türkei und anderen betroffenen Ländern. Darunter sind China, Russland und Thailand.
Meldepflicht: Seit 2003 besteht eine Meldepflicht für die Bestände aller Geflügelhalter.

HANDELSBLATT, Donnerstag, 12. Januar 2006, 11:10 Uhr


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